Mehr Gemeindeleben ermöglichen – Einführung der 3G-Regelung

Mehr Gemeindeleben ermöglichen – Einführung der 3G-Regelung

Mehr Gemeindeleben ermöglichen – Einführung der 3G-Regelung

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Mehr Gemeindeleben ermöglichen – Einführung der 3G-Regelung


Ab dem kommenden Sonntag führen wir neue Regelungen zum Gemeindeleben ein:

Dann darf jeder, der genesen ist, vollständigen Impfschutz nachweisen oder einen negativen Test vorlegen kann, am Gottesdienst auch ohne Anmeldung teilnehmen. Die Personenzahl ist nicht mehr begrenzt und die Maskenpflicht ist aufgehoben. Auch darf endlich wieder gesungen werden – allerdings mit der Einschränkung, dass ein aktueller, negativer PCR-Test vorgelegt werden muss, wenn man nicht geimpft oder genesen ist. Kinder unter 6 Jahren und Schüler:innen müssen nicht extra getestet werden. Auch Gemeindegruppen, Jugendarbeit und Chöre dürfen nun wieder unter den neuen Auflagen wieder starten. Wir folgen damit der aktuellen Schutzverordnung und den Empfehlungen der Evangelischen Kirche von Westfalen.

Die Möglichkeit, wieder etwas Normalität anzubieten, freut uns sehr, aber uns ist auch bewusst, dass die Aufhebung mancher Schutzregelungen auch für Unsicherheit sorgen kann. Deshalb wollen wir die neuen Regelungen erst schrittweise und behutsam einführen. Auch die Tatsache, dass Personen ohne Impfnachweis, negativen Test oder Genesungsnachweis nicht am Gottesdienst teilnehmen dürfen, beschäftigt uns – denn es soll niemand ausgeschlossen werden. Gleichzeitig muss ein Kompromiss gefunden werden, der das Gemeindeleben wieder möglich macht. Daher starten wir zunächst mit dem Gottesdienst am Sonntag unter 3G-Bedingungen und werden in den kommenden Wochen sicher weitere Anpassungen vornehmen. Bei Fragen oder Anmerkungen stehen das Gemeindebüro oder die Gemeindepfarrer als Ansprechpartner zur Verfügung.

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